Streuobst für alle – Förderung für die Pflanzung von Streuobstbäumen in Bayern
Das Förderprogramm "Streuobst für alle "unterstützt die Anschaffung und Pflanzung von Streuobstbäumen in Bayern und ist ein wichtiger Bestandteil des Bayerischen Streuobstpakts. Beantrag werden kann die Förderung von Kommunen, Vereinen oder Verbänden. Diese dürfen die Bäume an Einzelpersonen weitergeben.
Antragsstellung und Koordination der Aus- und Weitergabe der Bäume an Privatpersonen
Da nur Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt sind übernimmt das Niederbayerische Streuobstwiesenkompetenzzentrum Lallinger Winkel e.V. für Niederbayern die Aufnahme der Bestellung, die Antragstellung und die Koordination der Aus- und Weitergabe der Bäume an Privatpersonen zur Pflanzung auf dem eigenen Grundstück.
Welche Kosten werden übernommen?
Bezuschusst wird der Bruttokaufpreis der Obstbäume mit max. 45 Euro pro Baum. Das deckt in der Regel den Kaufpreis des Baums. Kostet der Baum mehr als 45 € (in Einzelfällen möglich) ist eine Zuzahlung notwendig. Ebenfalls sind die Kosten für Stammschutz, Anbindepfosten, Wühlmausschutz etc. selbst zu übernehmen, welche für eine fachgerechte Pflanzung notwendig sind.
Welche Streuobstbäume sind förderfähig?
Damit sich die gepflanzten Bäume zu vitalen Bäumen entwickeln und gewisse ökologische Leistungen erbringen können als auch um eine maschinelle Unterwuchspflege zu ermöglichen werden gewisse Qualitätsanforderungen an die Streuobstbäume gestellt:
- Stammhöhe: Die hochstämmigen Obstbäume müssen eine Stammhöhe von idealerweise 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen
- Unterlage: Bei Apfel, Birne und Kirsche werden nur auf Sämlingsunterlage veredelte Sorten ausgegeben. Bei anderen Obstbäume können auch Bäume bestellt werden, welche auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt wurden.
- Pflanzqualität: es werden nur wurzelnackte Bäume angeboten
Förderfähige Obstarten
- Kernobst (Apfel und Birne)*
- Steinobst (Pflaume und Kirsche)*
* nicht förderfähig sind Bäume für Erwerbsanlagen, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind und Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird.
Darüber hinaus sind auch weitere Obstarten förderfähig, wie:
- Walnuss
- Quitte
- Maulbeere
- Esskastanie
- Mispel
- Wildobstarten wie Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling und Elsbeere.
Standort- und Sortenwahl
Damit die gepflanzten Bäume sich am gewählten Standort gut etablieren und langfristig erhalten bleiben, ist unbedingt auf eine an den Standort und an die spätere Nutzung angepasste Arten- und Sortenwahl zu achten. Da das Niederbayerische Streuobstwiesenkompetenzzentrum Lallinger Winkel e.V. eine an den Standort und Nutzung angepasste Pflanzungen unterstützen möchte, fragen wir die Standortgegebenheiten sowie das spätere Nutzungsziel bei einer Bestellung ab.
Mindestanzahl der gepflanzten Bäume
Das Niederbayerische Streuobstwiesenkompetenzzentrum nimmt nur Bestellungen ab mindestens 10 Bäumen entgegen
Zweckbindungsfrist
Ziel ist ein langfristiger Erhalt der gepflanzten Bäume. Deshalb gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Wird ein Baum in dieser Zeit entfernt, wird die Zuwendung zurückgefordert.
Ablauf Bestellvorgang
Das Niederbayerische Streuobstwiesenkompetenzzentrum bietet für die kommende Pflanzsaison (Oktober- November) an, Bäume über das Förderprogramm „Streuobst für alle“ zu bestellen.
Hierzu nehmen Sie bis spätestens 31. Mai 2026 mit nachfolgendem Formular Kontakt mit uns auf.
Ihre Anfrage senden Sie bitte an
Der Zeitpunkt der Abholmöglichkeit ist je nach Verfügbarkeit für Okt-Nov 2026 geplant.